Vertrag
Bewohnerinnen- und Teilnahmevertrag
Dieser Vertrag hält Volljährigkeit, freiwillige Einwilligung, Kamerabereiche, Moderation, Datenschutz, Prämien und Rückzugsrechte schriftlich fest.
1. Vertragsparteien
Betreiber: RedKey-WG Media UG (haftungsbeschränkt), Musterstraße 12, 10115 Berlin. Bewohnerin: wird im Aufnahmeprozess ergänzt.
2. Vertragsgegenstand
Der Betreiber stellt nach Aufnahmeentscheidung Wohnraum, Essen und Getränke bereit. Die Bewohnerin nimmt freiwillig am 18+ FKK-WG-Projekt RedKey-WG teil.
3. Kamerabereiche und Rückzug
Die Wohnung kann in definierten Bereichen kameraüberwacht sein. Kamerafrei sind Toilette und Rückzugsecke. Die Rückzugsecke darf nur mit Zeitticket betreten werden.
4. Kleidung, FKK und Dessous
Die Bewohnerinnen verpflichten sich, während der Projektteilnahme in den freigegebenen WG-Bereichen rund um die Uhr nackt oder in Dessous aufzutreten. Ausnahmen gelten für medizinische Gründe, Notfälle, behördliche Anforderungen, ausdrücklich freigegebene Situationen und sonstige vorab genehmigte Schutz- oder Sicherheitsfälle.
5. Weitere Bewohner und Maskierung
Die Regie darf jederzeit einen oder mehrere männliche Bewohner zulassen, sofern Volljährigkeit, Einwilligung, Identität, Sicherheitsprüfung und projektinterne Freigabe dokumentiert sind. Ausschließlich diese männlichen Bewohner dürfen sich nach vorheriger Genehmigung durch eine Maske unkenntlich machen. Eine Maskierung darf keine Identitätsprüfung gegenüber Betreiber, Redaktion oder Sicherheitsverantwortlichen ersetzen.
6. Tablet, Redaktion und Nachrichten
Der Betreiber stellt ein zentrales Tablet bereit. Darüber kann die Bewohnerin die Redaktion kontaktieren, Nachrichten empfangen, antworten und Aufgaben einsehen.
7. Aufgaben, Prämien und Konsequenzen
Aufgaben können von Usern oder der Redaktion vorgeschlagen werden. Aufgaben an alle können von einer Bewohnerin übernommen werden. Wöchentlich kann die Redaktion drei Gruppenaufgaben stellen. Belohnungen, Privilegien, Prämienerhöhungen und Konsequenzen müssen vorab klar angezeigt werden.
8. Regelverstöße und Prämienminderung
Regelverstöße können pro Fall mit bis zu 500 Euro geahndet werden. Die Ahndung erfolgt ausschließlich als Minderung einer noch nicht ausgezahlten Prämie oder eines möglichen Gewinns. Voraussetzung sind eine vorher veröffentlichte Regel, eine nachvollziehbare Dokumentation des Verstoßes, Anhörung der betroffenen Person und eine verhältnismäßige Entscheidung der Redaktion.
9. Preisgeld
Die am Projektende verbleibende Bewohnerin kann ein Preisgeld von bis zu 1.000.000 Euro erhalten. Auszahlung, Finanzierung, Steuern, Ausschlussgründe und Fälligkeit müssen gesondert verbindlich geregelt werden.
10. Einwilligung und Widerruf
Teilnahme, Mediennutzung, Profilveröffentlichung, Nachrichten, Aufgaben und Besucherregelungen setzen freiwillige, dokumentierte Einwilligung voraus. Widerrufe müssen dokumentiert und zeitnah umgesetzt werden.
11. Beendigung und Auszug
Beim Auszug werden Guthaben, Prämien, offene Aufgaben, Datenlöschung und Rückgabe bereitgestellter Gegenstände dokumentiert abgerechnet.